Gesetzliche Vergütung (RVG)


Die Kosten der Anwaltstätigkeit richten sich seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):


Festgebühren fallen für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil- und Arbeitsrecht an. Danach ist die Höhe des Gegenstandswertes (z. B. Höhe der Forderung) sowie Inhalt und Umfang der auftragsgemäßen Tätigkeit für die Anwaltskosten maßgeblich. Rahmengebühren gibt es in sozial- und strafrechtlichen Angelegenheiten sowie für außergerichtliche Tätigkeiten. Hier sieht das Gesetz einen Gebührenrahmen vor, innerhalb dessen der Anwalt – abhängig von Inhalt und Umfang – seine Vergütung festzusetzen hat.

Rechtsschutzversicherung


Für Mandanten mit Rechtsschutzversicherungen holen wir die Deckungsbestätigung ein. Wir führen auch sonst sämtliche Korrespondenz bis hin zur Abrechnung der Angelegenheit. Informationen zu Rechtsschutzversicherungen finden Sie hier.

Prozesskostenhilfe


Damit auch diejenigen Mandanten, die sich einen Anwalt eigentlich nicht leisten können, zu ihrem Recht kommen, besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Bei der Stellung des Antrages sind wir gern behilflich. Einen Prozesskostenhilfe-Rechner finden Sie hier.

Honorar
Kunden Login




Hier entsteht in Kürze, zunächst für den Bereich Inkasso, der zugangsgeschützte Kundenbereich, in dem sich Mandanten über den Verfahrensstand informieren können. Nähere Informationen hierzu erteilen unsere Rechtsanwälte.